
24.04.2023
Verbot von Holzenergie im Neubau - weitgehende Verhinderung im Bestand

Für den Heizungstausch im Bestand bleibt Holz als Rohstoff zulässig, allerdings nur in Kombination mit Solarenergie, Pufferspeicher und dem Einbau staubmindernder Techniken.Im Neubau wird damit die Zentralheizung mit Holz oder Pellets verboten und im Bestand erheblich verteuert und erschwert.
In vielen Fällen darf ein Waldbesitzer Energieholz aus seinem eigenen Wald nicht mehr zur Beheizung seines eigenen Hauses verwenden“ so Josef Ziegler, der Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, als erste Reaktion auf den Kabinettsbeschluss. Dieser Kabinettsbeschluss ist deshalb ein Schock für die 500.000 Waldbesitzerfamilien in Bayern.
In den nächsten Jahrzehnten muss der Hauptteil unserer vorratsreichen Fichten und Kiefernwälder umgebaut werden.
Im Zuge des anstehenden Baumartenwechsels fallen große Mengen an Nebenprodukten an, für die künftig kaum noch Verwertungsmöglichkeiten bestehen.
Einnahmen fallen weg, die dringend für die Kosten des Waldumbaus benötigt werden.
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In Zukunft entsteht das CO2 im Wald durch natürliche Verrottung. Dieser Gesetzentwurf verlangsamt die Anpassung unserer Wälder an ein wärmeres Klima. Ein ganz schlimmer Vorschlag im Hinblick auf den Klimaschutz“ so Ziegler.
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In Zukunft entsteht das CO2 im Wald durch natürliche Verrottung. Dieser Gesetzentwurf verlangsamt die Anpassung unserer Wälder an ein wärmeres Klima. Ein ganz schlimmer Vorschlag im Hinblick auf den Klimaschutz“ so Ziegler.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die Landwirte und die ländliche Bevölkerung werden sich das nicht bieten lassen und breiten Widerstand gegen diese Pläne leisten.
Der Bayerische Waldbesitzerverband lehnt diesen Gesetzesentwurf strikt ab.
Kontakt
Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.
Max-Josef-Straße 7/Rgb., 80333 München
089/5 390 668-0
info@bayer-waldbesitzerverband.de
www.bayer-waldbesitzerverband.de
Der Bayerische Waldbesitzerverband e.V. ist die Interessensvertretung des Waldbesitzes in Bayern. Rund 2,61 Millionen Hektar und damit 37 % der bayerischen Landesfläche sind bewaldet.
Davon nimmt der Privatwald 56 %, der Körperschaftswald 12 %, der Staatswald 30 % und der Bundeswald einen Anteil von 2 % ein.
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