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20.03.2024
Trotz starkem Widerstand der FDP haben die EU-Staaten das Lieferkettengesetz beschlossen.

Eine überarbeitete Version des Entwurfs zur Sicherung von Umweltstandards und Menschenrechten findet nach sehr langem Ringen eine Mehrheit und Deutschland enthält sich auf Drängen der FDP erneut.

Nach langem Ringen unterstützt eine doch ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ein abgeschwächtes europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte. Die teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Freitag mit. Deutschland enthielt sich und wurde somit überstimmt. Eine Enthaltung in dem Gremium zählt wie eine Nein-Stimme.

Die FDP drängte in der Bundesregierung darauf, dass Deutschland nicht zustimmt. Die Liberalen befürchten etwa, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa stark zurückziehen. Politiker von Grünen und SPD befürworten das Vorhaben hingegen. Die Unstimmigkeiten hatten wieder einmal zu einem offenen Schlagabtausch in der Ampel-Koalition geführt.

Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments hatten sich bereits im Dezember auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Damit sollen vor allem große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.

Das EU-Parlament muss dem Vorhaben aber noch zustimmen. Hier gilt eine Mehrheit als wahrscheinlich. Weil die Einigung aus dem Dezember zunächst keine ausreichende Mehrheit unter den EU-Staaten gefunden hatte, wurde das Vorhaben noch mal abgeschwächt.

Statt wie ursprünglich geplant, soll es jetzt nicht für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Die Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben - nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Es soll sich stufenweise an diesen Geltungsbereich herangetastet werden. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinkt die Grenze weiter auf 4000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz.

Die EU-Version geht über deutsches Lieferkettengesetz hinaus.

Es soll eine Liste der betroffenen Nicht-EU-Unternehmen von der EU-Kommission veröffentlicht werden. Wenn sie mit ihren Geschäften bestimmte Umsätze machen, könnten für die die Vorgaben gelten. Zudem wurden im jetzigen Entwurf sogenannte Risikosektoren gestrichen, in denen das Risiko für Menschenrechtsverletzungen höher bewertet wird, wie z.B. in der Landwirtschaft oder der Textilindustrie. Dort hätten auch Unternehmen mit deutlich weniger Mitarbeitenden betroffen sein können.

Ein Lieferkettengesetzt hat Deutschland bereits. Die EU-Version geht aber trotz der Abschwächungen deutlich über dessen Vorgaben hinaus. Im deutschen Gesetz ist ausgeschlossen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind.

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